Grundsteuererklärung 2022

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Was ist die Grundsteuererklärung 2022?

Das Finanzamt ermittelt den Grundsteuerwert anhand einer Feststellungserklärung. Diese ist vom Steuerbürger bzw. dessen Steuerberater einzureichen. Alle Grundstückseigentümer erhalten durch öffentliche Bekanntmachung die Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung 2022. In NRW werden die Steuerpflichtigen hierzu voraussichtlich im April oder Mai per Post aufgefordert. 

Die Erklärung ist für alle wirtschaftlichen Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und des Grundvermögens zur Feststellung des Grundsteuerwerts abzugeben. 

Die festgestellten Grundsteuerwerte werden den zuständigen Gemeinden vom jeweiligen Finanzamt mitgeteilt und ab dem 01.01.2025 als neue Bemessungsgrundlage zur Grundsteuer herangezogen. 

Welche Fristen müssen beachtet werden?

Die elektronisch abzugebenden Feststellungserklärungen können ab dem 01.Juli 2022 entweder über die Steuer-Onlineplattform ELSTER eingereicht werden oder durch Ihren steuerlichen Berater. Vorgesehen ist derzeit eine Erklärungsabgabe bis spätestens 31. Oktober 2022.

Unser Angebot

Wir, das Steuerbüro Winz in Willich erstellen Ihre Grundsteuererklärung mit unserer sorgfältig ausgewählten Softwarelösung. 

Die webbasierte Anwendung unterstützt uns bei der Erfassung aller erforderlichen Immobilien- und Grundsteuerdaten (z. B. Wohn-/ Nutzflächen). Außerdem liefert sie uns Informationen zu Ihren Grundsteuerwerten. 

Wir generieren Ihre Grundsteuererklärungen und übermitteln diese direkt für Sie an die Finanzbehörde. Selbstverständlich übernehmen wir auch die anschließende Bescheidprüfung für Sie. 

Für die Vereinbarung eines Erstberatungstermins stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns.

Die wichtigsten Fragen zur Grundsteuererklärung - FAQ

Muss ich als Grundstückseigentümer in jedem Fall eine Erklärung abgeben?

Ja, jeder Grundstückseigentümer muss eine Erklärung abgeben, auch wenn er z.B. nur eine unbebaute Wiese besitzt.

Wie muss die Erklärung zur Grundsteuer abgegeben werden?

Die Erklärung ist ausschließlich elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
Sollte es für Sie eine erhebliche Härte darstellen, eine elektronische Übermittlung vorzunehmen, kann ein Härtefallantrag gestellt werden. Wird dieser bewilligt, kann die Erklärung auch in Papierform eingereicht werden. Dies ist allerdings nur in wenigen Ausnahmefällen möglich. 

Was passiert, wenn ich die Abgabe der Grundsteuererklärung versäume?

Bei Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe der Erklärung kann das Finanzamt Verspätungszuschläge oder Zwangsgelder festsetzen. Die Abgabepflicht entfällt hierdurch nicht.

Wann muss ich die Erklärung abgeben?

Die Frist zur Einreichung der Grundsteuererklärung beginnt am 01.07.2022 und läuft bis zum 31.10.2022. Ob es eine Fristverlängerung geben wird, steht aktuell noch nicht fest.

Kann ich die Grundsteuererklärung selbst erstellen?

Die Grundsteuererklärung kann über das ELSTER-Portal von Ihnen selbst erstellt und übermittelt werden. Hierzu müssen Sie sich im ELSTER-Portal registrieren.

Wird die Grundsteuer teurer?

Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 kann noch nicht seriös bestimmt werden. Die Grundsteuer soll grundsätzlich aufkommensneutral reformiert werden. Einige Steuerzahler werden weniger zahlen und einige mehr. Ein Hauptfaktor dabei ist die Höhe der Hebesätze der einzelnen Gemeinden. Diese sollen zwischen 2023 und 2024 von den jeweiligen Gemeinden festgelegt werden.

Weshalb muss ich eine Grundsteuererklärung abgeben?

Die bisherige Berechnungsmethode zur Grundsteuer auf Grundlage des Einheitswerts wurde vom Bundesverfassungsgericht für unvereinbar mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes erklärt.

Aus diesem Grund wurde ein Gesetz zur Reform der Grundsteuer verabschiedet, weshalb alle Grundstücke neu bewertet werden müssen.

Näher Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums unter folgendem Link: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Grundsteuer-und-Grunderwerbsteuer/reform-der-grundsteuer.html

Vereinbaren Sie einen Erstberatungstermin.

Für die Vereinbarung eines Erstberatungstermins stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns.

 

Sollten es Ihnen technisch nicht möglich sein, mit uns webbasiert zu arbeiten, können Sie uns dennoch gerne ansprechen. Wir finden eine Lösung!

Grundsteuererklärung 2022 wird durch Steuerberater Winz erstellt

Unsere 
Geschäftszeiten

Mo. bis Do.    9:00 - 16:00 Uhr
Fr.                   9:00 - 13:00 Uhr
 

Kontakt

Telefon: +49 2156 492456

E-mail: info@steuerberater-winz.de

Anschrift: Viersener Str. 63 - 65, 47877 Willich - Anrath

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