Aufgrund der Grundsteuerreform müssen sämtliche Grundstücke in Deutschland in diesem Jahr neu bewertet werden. Bis spätestens 31.10.2022 ist eine entsprechende elektronische Erklärung durch den Eigentümer abzugeben. Handlungsbedarf besteht aber bereits jetzt.
Kurze Videos zur Erklärung der Grundsteuerreform haben wir auf unserer Homepage für Sie bereitgestellt:
https://www.mandantenvideo.de/commons/empfehlungen/517165520_56_t_nn.htm
https://www.mandantenvideo.de/commons/empfehlungen/517165520_57_t_nn.html
Die Grundsteuer basiert auf dem sog. „Grundsteuerwert“ multipliziert mit einer Steuermesszahl und anschließend dem jeweiligen Grundsteuer-Hebesatz der Gemeinden. Der Grundsteuerwert wird künftig über das Ertragswertverfahren (bei Ein-/Zweifamilienhäusern, Mietwohn-Grundstücken und Wohnungseigentum), bzw. das Sachwertverfahren (bei Geschäftsgrundstücken, gemischt genutzten Grundstücken, Teileigentum und sonstigen bebauten Grundstücken) ermittelt.
Beim Ertragswertverfahren ermittelt sich der Grundsteuerwert aus der Summe des kapitalisierten Reinertrags und des abgezinsten Bodenwerts, beim Sachwertverfahren aus dem Wert des unbebauten Grundstücks und des Gebäudesachwerts.
Mit Hilfe dieser Angaben können wir den Umfang und die Art der zu übermittelnden Grundstücks- und Immobilienwerte abschätzen. Je nach Bundesland und Nutzungsart werden unterschiedliche Bewertungsstandards zu Grunde gelegt.
Sie sehen, Sie können das Thema Neubewertung im Rahmen der Grundsteuerreform mit uns ganz entspannt auf sich zukommen lassen. Sollten Sie noch Fragen haben oder Unterstützung benötigen, bin ich gerne für Sie da.
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